Wir legen besonderen Wert auf die Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit Ihrer Gelder.
Mit unseren Vergleichsrechnern finden wir die für Sie optimale Form der Altersvorsorge.
Die Riesterrente ist eine staatliche geforderte Altersvorsorge und ergänzt die eigenen Einzahlungen durch staatliche Zulagen, die in Form von Geldleistungen automatisch jedes Jahr in einen bestehenden Riestervertrag eingezahlt werden.
Zulagen gibt es für den Vertragsinhaber und für alle Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen.
Die Höhe des Sparbeitrags ist an das Einkommens gekoppelt und sollte jährlich überprüft werden.
Attraktiv kann ein Riestervertrag vor allem für Geringverdienende und Angestellte sein, die in den Genuss mehrerer Kinderzulagen kommen.
Die Basis- bzw. Rüruprente eignet sich für jeden, der beim Aufbau seiner privaten Altersvorsorge Steuervorteile nutzen möchten. Auch hier wird der Eigenbetrag staatlich gefördert.
Bis zu 22.767 Euro bei Alleinstehenden bzw. 45.534 Euro bei Ehepaaren können mit jährlich steigenden Freigrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Geeignet ist dieser Vertrag für Freiberufler und Selbständige sowie für Angestellte, bei denen eine hohe Steuerlast vorliegt.
Verbunden ist der Steuervorteil mit Einschränkungen in der Vererbbarkeit und der vorzeitigen Inanspruchnahme des Vertrages. Gesetzlich ausgeschlossen ist ein Kapitalwahlrecht.
Altersvorsorge über den Arbeitgeber ist eine sehr lukrative Form der Altersvorsorge für jeden Angestellten, da sie steuerliche Vergünstigungen mit Sozialversicherungs-ersparnissen kombiniert.
Vereinfacht kann man sagen, dass nahezu der komplette vom Gehalt abgezogene Bruttobetrag in den Versicherungsvertrag eingeht.
Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung: Hier verzichtet der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin auf einen Teil des Gehaltes, der Arbeitgeber zieht den gewünschten Betrag direkt vom Bruttolohn ab und führt ihm dem entsprechenden Versicherungsvertrag zu.
Häufig unterstützen Arbeitgeber diese Form der Altersvorsorge, in dem sie einen Zuschuss bspw. als Gehaltserhöhung oder vermögenswirksame Leistungen geben.
Der Vertrag gehört in der Regel dem Arbeitnehmer, so dass Sie Ihren Verträge jederzeit zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen können.
Die niedrigen Zinsen der letzten Jahre sind aus dem Blickwinkel der Vermögensbildung sehr unattraktiv. Bei garantierten Zinsen unter 1% (ab 2017) ist diese Form des Sparens nur sehr begrenzt zu empfehlen.
Dafür bieten diese Produkte eine extrem hohe Flexibilität und unterliegen so gut wie keinen Einschränkungen von Seiten des Gesetzgebers.
Eine private Rentenversicherung kann in vergleichsweise kleinem Rahmen steuerlich geltend gemacht werden.
Staatliche Förderungen sind für diese Verträge darüber hinaus nicht vorgesehen.
Vermögensbildung mit (ökologisch nachaltigem Ansatz) mit Aktien- und Rentenfonds gibt es mittlerweile sehr viele.
Wir beraten Sie mit Sachverstand und finden mit Ihnen die Fonds, die Ihnen sowohl vom Risiko als auch den Anlagekriterien entsprechen.
Michele Sarcoli berät Sie umfassend zu allen Fragen und erstellt Ihr persönliches Angebot.
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