Vereinsmitglieder haften nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches vollumfänglich für während Ihrer (ehrenamtlichen) Tätigkeit entstandenen Personen- oder Sachschäden.
Die Vereinshaftpflicht prüft den Schadenfall und übernimmt bei entsprechend schuldhaftem Verhalten für satzungsgemäß ausgeführte Tätigkeiten die entstandenen Kosten bei Personen- und Sachschäden.
Die Haftung der Organe eines Vereins wie zum Beispiel der Vorstand geht über die Personen- und Sachschäden hinaus. Hier können auch sog. Vermögensschäden eintreten. Lesen Sie weiter.
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