sollten Sie immer dann abschließen, wenn Sie sog. "erlaubnisfreie Rechtsdienstleistungen nach § 5 RDG*" anbieten.
Der Vertrag schützt Sie unter anderem vor den finanziellen Folgen einer Pflichtverletzungen wie z.B.
Die Preise richten sich nach der gewählten Deckungssummen.
Wir bieten wahlweise 50.000 oder 100.000 Euro an.
Bei einer festen Eigenbeteiligung von 50 Euro im Schadenfall werden
berechnet.
(1) Erlaubt sind Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören. Ob eine Nebenleistung vorliegt, ist nach ihrem Inhalt, Umfang und sachlichen Zusammenhang mit der Haupttätig-keit unter Berücksichtigung der Rechtskenntnisse zu beurteilen, die für die Haupttätigkeit erforderlich sind.
(2) Als erlaubte Nebenleistungen gelten Rechtsdienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer der folgenden Tätigkeiten erbracht werden: Testamentsvollstreckung, Haus- und Wohnungsverwaltung, Fördermittelberatung.