Mit unseren Vergleichsrechnern finden wir die für Sie optimale Krankenkasse.
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkassen einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich, bei dem der Fokus auf die Höhe der Zusatzbeiträge und die Leistungen, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen, gelegt werden sollte.
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse grundsätzlich frei, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamte, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland ist gesetzlich krankenversichert.
Damit sind die Mitglieder im Krankheitsfall grundsätzlich gut abgesichert. Jedoch gibt es in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Leistungslücken und -grenzen.
Wer einen besseren Versicherungsschutz wünscht, kann die GKV-Leistungen nach individuellen Bedürfnissen durch ambulante und stationäre Zusatztarife der Privaten Krankenversicherung (PKV) ergänzen.
Die Versicherer bieten folgende Bereiche an:
Zahn
Heilpraktiker
Krankenhaus
Ambulant (inkl. Brille)
Auslandsreisen
Als Selbständiger können Sie Tagegeld sowohl ergänzend bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenkasse absichern. Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkassen kann deutlich geringer als Ihr Einkommen sein. Es beträgt maximal 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.
Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt.
Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse sind, kann die Differenz zwischen letztem Netto und Krankentagegeld hoch sein.
Das private Tagegeld kann sehr individuell, sowohl in der Höhe als auch mit verschiedenen Karenzzeiten vereinbart werden.
Wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80