Krankenkasse
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Krankenkasse
. Bestimmte Berufsgruppen und Höhenverdienende können die private Krankenkasse
wählen
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkasse
n einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Auch bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich; die freiwilligen oder zusätzlichen Leistungen der Kassen unterscheiden sich erheblich.
Wir können alle gesetzlichen Krankenkasse
n vergleichen und an Sie vermitteln; inkl Umzugsservice: Für eine Beratung rufen Sie uns an 0761 80 60 80
Krankenkasse
beraten wir Sie. Mit unseren Vergleichsrechnern finden wir die für Sie optimale Krankenkasse
.
Ihre Lohnfortzahlung endet in der Regel 6 Wochen nach der ersten Krankmeldung. Das Krankentagegeld der Krankenkasse
n ist deutlich geringer als Ihr Einkommen. Es beträgt 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.
Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt.
Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse
sind, kann die Differenz zwischen letztem Netto und Krankentagegeld hoch sein.
Sowohl in der gesetzlichen als auch in der privaten Krankenkasse
können Sie sich die Lücken ausgleichen lassen - wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse
frei, da sie als Berufsgruppen nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamten, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
Aus der unglaublichen Vielfalt der Versicherer und Tarife finden wir die für Ihre Situation und Bedarf die beste Lösung! Herr Schlicher-von Ulardt berät Sie ausführlich. Telefon 0761 80 60 82
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/privatkunden/krankenversicherung/ Treffer-Übereinstimmung: 0,27
Die Krankenversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung.
Die meisten Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind gesetzlich pflichtversichert. Der Beitrag zur Krankenversicherung ist bei allen Krankenkasse
n einheitlich. Unterschiede gibt es bei den sogenannten Zusatzbeiträgen.
Der überwiegende Teil der Kassenleistungen sind gesetzlich vorgegeben, Unterschiede innerhalb der Kassen gibt es zum Beispiel bei der Kostenübernahme bei Naturheilverfahren und Homöopathie.
Arbeitnehmer, die über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, können entscheiden, ob sie als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System bleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Auch Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl offen.
Bei den gesetzlichen Kassen lohnt sich ein Vergleich, bei dem der Fokus auf die Höhe der Zusatzbeiträge und die Leistungen, die über das gesetzlich Notwendige hinausgehen, gelegt werden sollte.
Krankenkasse
beraten wir Sie. Mit unseren Vergleichsrechnern finden wir die für Sie optimale Krankenkasse
.
Als Selbständiger können Sie Tagegeld sowohl ergänzend bei der gesetzlichen als auch bei der privaten Krankenkasse
absichern. Das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkasse
n kann deutlich geringer als Ihr Einkommen sein. Es beträgt maximal 70 Prozent Ihres letzten beitragspflichtigen Arbeitsentgelts, maximal aber 90 Prozent Ihres Nettogehalts.
Kalendertäglich kann Ihr Krankengeld bis zu 101,50 Euro (2017) betragen. Wie von Ihrem Gehalt müssen Sie unter Umständen davon noch Beträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen, also an die gesetzliche Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
Das Tagegeld wird maximal 78 Wochen bezahlt.
Besonders wenn Sie aufgrund Ihres Einkommens freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenkasse
sind, kann die Differenz zwischen letztem Netto und Krankentagegeld hoch sein.
Das private Tagegeld kann sehr individuell, sowohl in der Höhe als auch mit verschiedenen Karenzzeiten vereinbart werden.
Wir beraten Sie umfassend, fair und transparent: Rufen Sie uns an: 0761 80 60 80
Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, können entscheiden, als freiwilliges Mitglied im gesetzlichen System zu verbleiben oder in eine private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln.
Selbständigen und Freiberuflern steht die Wahl der Krankenkasse
grundsätzlich frei, da sie nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Eine PKV kann individuell zusammengestellt werden und dadurch im Vergleich zu einer gesetzlichen Kasse deutlich mehr Versicherungsschutz bieten. Der Beitrag zu PKV ist abhängig vom Versicherungsumfang und auch vom Alter der Person, die die Versicherung abschließt.
Eine spezielle Form der PKV gibt es für Beamte, die im Rahmen ihrer Beihilfeberechtigung nur noch prozentual die sog. Restkosten absichern müssen.
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/gewerbekunden/krankenversicherung/ Treffer-Übereinstimmung: 0,25
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Ein Unfall kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben: Bei einmaligen oder permanenten finanziellen Belastungen greift die private Unfallversicherung.
Bei Kindern zum Beispiel können
entstehen.
Bei Ausfall des Hauptverdieners, bei Selbstständigen oder bei nicht Berufstätigen ist bei einem Unfall oft die Existenz der gesamten Familie bedroht. Hier kann die finanzielle Belastung bei
Krankenkasse
erstattet werden (rollstulhlgerechter Umbau einer Wohnung)ausgeglichen werden.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen jedes Einzelnen ausgestaltet werden.
Sie leistet in Form von:
Der Versicherungsschutz einer privaten Unfallversicherung gilt weltweit und 24 Stunden am Tag.
Empfehlenswert ist eine Unfallversicherung insbesondere für Kinder, beruflich körperlich arbeitenden Menschen wie Handwerkern und Freiberuflern.
Ein dauerhafter Ausgleich von fehlendem Einkommen bei Krankheit wird über eine Berufsünfähigkeitsversicherung dargestellt.
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/privatkunden/unfallversicherung/ Treffer-Übereinstimmung: 0,07
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/privatkunden/rechtsschutzversicherung/ Treffer-Übereinstimmung: 0,00