Altersvorsorge
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Altersvorsorge
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Altersvorsorge
über den Arbeitgeber ist eine sehr lukrative Form der Altersvorsorge
für jeden Angestellten, da sie steuerliche Vergünstigungen mit Sozialversicherungs-ersparnissen kombiniert.
Vereinfacht kann man sagen, dass nahezu der komplette vom Gehalt abgezogene Bruttobetrag in den Versicherungsvertrag eingeht.
Die häufigste Form der betrieblichen Altersvorsorge
ist die Entgeltumwandlung: Hier verzichtet der Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin auf einen Teil des Gehaltes, der Arbeitgeber zieht den gewünschten Betrag direkt vom Bruttolohn ab und führt ihm dem entsprechenden Versicherungsvertrag zu.
Häufig unterstützen Arbeitgeber diese Form der Altersvorsorge
, in dem sie einen Zuschuss bspw. als Gehaltserhöhung oder vermögenswirksame Leistungen geben.
Der Vertrag gehört in der Regel dem Arbeitnehmer, so dass Sie Ihren Verträge jederzeit zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen können.
Die Riesterrente ist eine staatliche geforderte Altersvorsorge
und ergänzt die eigenen Einzahlungen durch staatliche Zulagen, die in Form von Geldleistungen automatisch jedes Jahr in einen bestehenden Riestervertrag eingezahlt werden.
Zulagen gibt es für den Vertragsinhaber und für alle Kinder, für die Sie Kindergeld beziehen.
Die Höhe des Sparbeitrags ist an das Einkommens gekoppelt und sollte jährlich überprüft werden.
Attraktiv kann ein Riestervertrag vor allem für Geringverdienende und Angestellte sein, die in den Genuss mehrerer Kinderzulagen kommen.
Die Basis- bzw. Rüruprente eignet sich für jeden, der beim Aufbau seiner privaten Altersvorsorge
Steuervorteile nutzen möchten. Auch hier wird der Eigenbetrag staatlich gefördert.
Bis zu 22.767 Euro bei Alleinstehenden bzw. 45.534 Euro bei Ehepaaren können mit jährlich steigenden Freigrenzen steuerlich geltend gemacht werden.
Geeignet ist dieser Vertrag für Freiberufler und Selbständige sowie für Angestellte, bei denen eine hohe Steuerlast vorliegt.
Verbunden ist der Steuervorteil mit Einschränkungen in der Vererbbarkeit und der vorzeitigen Inanspruchnahme des Vertrages. Gesetzlich ausgeschlossen ist ein Kapitalwahlrecht.
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/privatkunden/die-private-Altersvorsorge
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Schwieriger denn je, die richtige Variante zu finden
Adresse: http://www.fairsicherungsladen-freiburg.de/versicherungen/privatkunden/ Treffer-Übereinstimmung: 0,22